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   VG Berlin, 30.11.2023 - 5 K 87.21   

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VG Berlin, 30.11.2023 - 5 K 87.21 (https://dejure.org/2023,35147)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.11.2023 - 5 K 87.21 (https://dejure.org/2023,35147)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. November 2023 - 5 K 87.21 (https://dejure.org/2023,35147)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 27 Abs 1 BGleiG, Art 33 Abs 2 GG, § 21 Abs 1 S 1 BBG, § 22 Abs 1 BBG, § 48 BLV
    Dienstliche Regelbeurteilung: Zulässigkeit einer Gleichgewichtung von Einzelmerkmalen

 
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  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2023 - 5 K 87.21
    Dabei gibt Art. 33 Abs. 2 GG die Gewichtung der einzelnen Merkmale nicht vor; im Rahmen des ihm zustehenden (weiten) Organisationsermessens ist es vielmehr Sache des Dienstherrn, festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen beimessen will (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2/20 -, juris Rn. 24 m. w. Nachw.).

    Vielmehr ist es grundsätzlich ausreichend, dass der Beurteiler - wie vorliegend - als Erkenntnisquellen für die dienstliche Beurteilung Tatsachenfeststellung und Werturteile Dritter heranzieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, juris Rn. 37).

    Vielmehr ergibt sich das Gesamturteil zwanglos aus dem arithmetischen Mittel der jeweils gleichgewichteten Einzelmerkmale (einmal C 2 [? 8 Punkten], fünfmal C 3 [? 7 Punkten], viermal D 1 [? 6 Punkten] sowie zweimal D 2 [? 5 Punkten] ergibt ein Mittel von 6, 4 Punkten) und bedarf als solches keiner weiteren Begründung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2/20 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2023 - 5 K 87.21
    Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle ist darauf beschränkt, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2/21 -, juris Rn. 10 m. w. Nachw.).

    Maßgebend ist dabei in erster Linie das Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen Merkmale der Bestenauslese zu bilden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 42 m. w. Nachw.).

    Dabei ist zu sehen, dass sämtliche von Art. 33 Abs. 2 genannten Kriterien bei der Bildung des abschließenden Gesamturteils zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2/21 -, juris Rn. 43).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2023 - 5 K 87.21
    Soweit (reine) Werturteile nicht auf konkreten einzelnen Vorgängen beruhen und deren Tatsachengrundlage auch aus dem Zusammenhang der Aussage nicht hinreichend erkennen lassen, unterliegen sie keiner beweismäßigen Prüfung des Gerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, juris Rn. 19 ff.; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27/14 -, juris Rn. 19).

    Damit ist es für die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung nicht maßgebend, ob die Wartezeiten tatsächlich gesunken sind oder nicht, weil diese mithin keiner beweismäßigen Prüfung des Gerichts unterliegen (vgl. wiederum BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, juris Rn. 19 ff.); soweit der Kläger die Bewertung des Einzelmerkmals "Arbeitsmenge und leistungsorientierte Aufgabenerledigung" in Frage stellt, ist dies nach alldem keine Frage des zutreffenden Sachverhalts, sondern der gegebenenfalls erforderlichen Plausibilisierung (dazu sogleich unter 3.).

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2023 - 5 K 87.21
    Eine Grenze findet das Organisationsermessen dort, wo es angesichts einer großen Zahl von Einzelmerkmalen ausgeschlossen erscheint, dass diesen nach der Vorstellung des Dienstherrn sämtlich ein und dasselbe, gleich große Gewicht zukommen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 -, juris Rn. 18 [zu 30 Einzelmerkmalen in zwei Teilblöcken]).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht nicht vorgegeben, ab welcher Zahl von Einzelmerkmalen eine Gleichgewichtung unzulässig sein solle, es hat aber zumindest bereits geäußert, dass es grundsätzlich im Beurteilungsermessen des Dienstherrn steht, bei der Bildung eines Gesamturteils nach § 41 Abs. 2 BLV als einem Akt der Gesamtwürdigung des Beamten das arithmetische Mittel von je 15 gleich gewichteten Einzelmerkmalen zu verwerten (vgl. obiter BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 -, juris Rn. 18; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 66: sieben Einzelmerkmale).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2021 - 10 S 40.21

    Konkurrentenstreitverfahren; vorläufiger Rechtsschutz; Anordnungsanspruch

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2023 - 5 K 87.21
    In den dortigen Entscheidungen wurde die Plausibilität der Wertungsentscheidung des Dienstherrn zur Gleichgewichtung von 15 Einzelmerkmalen vor allem in Frage gestellt, weil die dort beklagte Behörde im Rahmen der (auf das gleiche Statusamt bezogenen) Beförderungsauswahl eine andere Gewichtung vorgenommen und damit deutlich gemacht hat, dass sie den Einzelmerkmalen tatsächlich nicht die gleiche Wertung beimisst (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 7 L 95/21 -, EA S. 5; VG Berlin, Urteil vom 17. Februar 2023 - 36 K 183.19 -, juris Rn. 37, 42; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 10 S 40/21 -, juris Rn. 16 f.).

    Soweit die 7. Kammer in dem dortigen Fall darüber hinaus - ohne nähere Begründung - rügt, die Gleichgewichtung der Einzelmerkmalen "Sprachliches Ausdrucksvermögen" und "Flexibilität" einerseits mit den Einzelmerkmalen "Qualität der Arbeitsergebnisse" und "Arbeitsmenge und Termingerechtigkeit" andererseits sei vor dem Hintergrund der dortigen Beschreibungen nicht nachvollziehbar (VG Berlin, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 7 L 95/21 -, EA S. 6; ausdrücklich offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 10 S 40/21 -, juris Rn. 18), handelt es sich dabei um eine ein anderes Beurteilungssystem betreffende Wertung.

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2023 - 5 K 87.21
    Der Dienstherr muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 20) allgemeine und pauschal formulierte Werturteile (nur) bei einer konkreten Rüge erläutern, konkretisieren und dadurch plausibel machen.
  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in §

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2023 - 5 K 87.21
    Daraus könnte sich zwar der (auch Ziffer 13 der Beurteilungsrichtlinie zugrundeliegende) Rechtssatz entnehmen lassen, dass einem Beamten vor der Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung "rechtliches Gehör" zu gewähren sei, wenn darin ein ungünstiger oder nachteiliger Sachverhalt über ihn enthalten sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1971 - VI C 99.67 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2023 - 5 K 87.21
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht nicht vorgegeben, ab welcher Zahl von Einzelmerkmalen eine Gleichgewichtung unzulässig sein solle, es hat aber zumindest bereits geäußert, dass es grundsätzlich im Beurteilungsermessen des Dienstherrn steht, bei der Bildung eines Gesamturteils nach § 41 Abs. 2 BLV als einem Akt der Gesamtwürdigung des Beamten das arithmetische Mittel von je 15 gleich gewichteten Einzelmerkmalen zu verwerten (vgl. obiter BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 -, juris Rn. 18; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 66: sieben Einzelmerkmale).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2023 - 5 K 87.21
    Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn der Dienstherr vorgäbe, dass bei einer Vielzahl von zu bewertenden Einzelmerkmalen diesen sämtlich das gleiche Gewicht zukommen soll mit der Folge, dass selbst solche Einzelmerkmale, die für eine Bewertung von "Eignung" und "fachliche Leistung" eines Beamten regelmäßig im Vordergrund stehen (weil sie den Kern dieser Begriffe ausmachen) wie zum Beispiel "Arbeitsgüte" und "Arbeitsmenge" (Qualität und Quantität der Arbeitsergebnisse) - lediglich - mit dem gleichen Gewicht in das Gesamturteil einfließen sollen wie andere, zwar ebenfalls bedeutsame, aber im Vergleich dazu doch nachrangige Einzelmerkmale wie etwa "Fortbildungsbereitschaft" oder "Offenheit für Innovationsprozesse" (vgl. das Beispiel in BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 46).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2023 - 5 K 87.21
    Das Gericht kann kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 -, juris Rn. 8 m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20

    Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten

  • BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13

    Zur Gewichtung der Eignungs- und Leistungsmerkmale von Bewerbern um eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - 1 B 1703/20

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung der einstweiligen Nichtbesetzung von

  • VG Berlin, 17.02.2023 - 36 K 183.19

    Klage auf Aufhebung einer Beurteilung und Neubeurteilung

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